Schutzgeländer nach DIN EN 13451-10 für Sprunganlagen
Ausführung:
Steher aus Rohr 60,3 x 3,65 mm ausgelegt für eine horizontale
Kraftaufnahme von 1.000 N/m Geländer gemäß DIN- EN 13451-10.
Ober- und Untergurt aus Rohr 40 x 2 mm, Füllstäbe aus 12 mm
Vollmaterial.
Wichtiger Hinweis:
Die Verwendung von Stehern aus Rohr 40 x 2 mm , wie es von
einigen Mitbewerbern noch angeboten wird erfüllt, selbst wenn
die Rohre doppelwandig verstärkt sind, nicht den statischen
Anforderungen der DIN EN 13451-10.
Solche Angebote sind als nicht seriös einzustufen
Die Montage an den Sprunganlagen erfolgt bei Stahltürmen durch
Anschweißen und bei Betontürmen mittels Flanschplatten oder auch
in Kernbohrungen. Die Lage der Flanschplatten richtet sich nach den
statischen Erfordernissen um die geforderte Kraftaufnahme von
1.000 N/m Geländer sicher abzuleiten. Es stehen hier drei 3 Varianten
zur Auswahl:
Befestigung auf der Plattform, seitlich an der Plattform oder von unten.
Die Geländerhöhe beträgt bei Sprungplattformen 1.100 mm über Oberkante Plattform und bei Sprungbrettanlagen mindestens
1.000 mm über Oberkante Sprungbrett, typischerweise sind das
bei Polyflex-Sprungbrettern 1.300 mm ab Oberkante Plattform und
bei Duraflex-Sprungbrettern 1.400 mm ab Oberkante Plattform.
Als Befestigungsmaterial werden bei Befestigung mit Flanschplatten ausschließlich zugelassene Anker aus dem Werkstoff 1.4529 verwendet, die auch bei Chloridbelastung spannungsrissbeständig sind.
Schutzgeländer nach DIN EN 13451-10 für Sprungplattformanlagen
V4A Edelstahl
Schutzgeländer nach DIN EN 13451-10 für Sprungbrettanlagen
V4A Edelstahl
25 1313 03
25 1314 03
Das Bad
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